Ökokonten

 

 

Rechtliche Grundlagen zu Ökokonten finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und in der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV).

  

Baurechtliche Ökokonten helfen Gemeinden, geeignete Ausgleichsflächen für kommunale Planungen zu bevorraten. Genehmigungsprozesse können dadurch meist verkürzt werden.

Naturschutzrechtliche Ökokonten sind für Maßnahmen im Außenbereich anwendbar.

 

Wir unterstützen gewerbliche und private Ökokontobetreiber bei der Flächenauswahl, Bewertung und Entwicklung von

anerkennungsfähigen Maßnahmen.

 


 

Forstbetrieb Pegnitz

 

 

Erfassung des Ausgangszustandes, Abgrenzung, Beschreibung von Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für mehrere Teilflächen

 

Zeitraum: 2020


 

Privates Ökokonto Hofmann

 

 

Erfassung des Ausgangszustandes, Abgrenzung, Beschreibung von Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für eine Fläche

 

Zeitraum: 2019


 

Privates Ökokonto Murrmann

 

 

Erfassung des Ausgangszustandes, Abgrenzung, Beschreibung von Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für 

13 Einzelflächen

 

Zeitraum: 2018