Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften beschrieben und an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind die Auswirkungen sowohl auf die europarechtlich als auch auf die nationalrechtlich geschützten Arten zu prüfen. Es darf nicht gegen die Verbote des Artenschutzrechts (insbes. § 44 BNatSchG) verstoßen werden.
Diese Prüfung wird in Bayern als spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung – saP – bezeichnet.
Erforderlich dazu sind eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der von dem Vorhaben betroffenen Tierarten und ihrer Lebensräume.
Unsere Leistungen umfassen alle erforderlichen Schritte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung:
Umsiedlung von Zauneidechsen im ehemaligen Fränkischen Wunderland in Plech
Umsiedlung per Dachpappenfang und Kreuzfangzäunen
Zeitraum: Seit Anfang 2025
Anlage eines Mountainbike-Parks am Ochsenkopf im Fichtelgebirge
LBP, saP
Zeitraum: Seit 2023
Fachplanung Naturschutz für die Landesgartenschau Furth im Wald 2025
UVP Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, saP, LBP
Zeitraum: 2021-2024